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SCHOTTLAND mit Ambiente und Flair |

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| Ferienhäuser |
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Allgemeines
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Ankunft/Abreise
Der Übernahmetag ist in der Saison (von April bis
September) jeweils an Samstagen. In der Nebensaison
sind Ausnahmen möglich. Dies gilt auch für Anmietungen
abweichend von der Wochenregel. Der Bezug erfolgt zwischen
16.00 Uhr und 19.00 Uhr.
Ergeben sich durch eine bei uns gebuchte Anreise spätere
Anreisezeiten, so werden diese dem Vermieter bei der Buchung
mitgeteilt.
Bei Eigenanreise bitten wir um Bekanntgabe der Ankunftszeit,
so dass sich der Vermieter auf die etwaige Ankunft im
Ferienhaus vorbereiten kann. Am Abreisetag sind die Ferienhäuser
bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen.
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Kaution
Die meisten Vermieter verlangen eine Kaution für
etwaige Beschädigungen. Die Höhe ist unterschiedlich.
Diese entnehmen Sie der jeweiligen Ferienhausbeschreibung.
Bei Auszug wird der Kautionsbetrag abzüglich der
Kosten eventueller Schäden zurückerstattet.
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Extras
Strom, Brennstoffe, Heizung und zusätzliche Dienstleistungen
(z.B. Telefon, Baybsitter) werden extra berechnet, soweit
es nicht anders in der Hausbeschreibung erwähnt
ist.
Betten
In jeder Hausbeschreibung wird die Anzahl der
Schlafzimmer und sowie das Maximum der Personen angeführt.
Die Belegung über die in der Ausschreibung genannten
Maximalpersonenzahl bedarf der Rückbestätigung
des Vermieters. Gleiches gilt für die Reservierung
von Kinderbetten.
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Bettwäsche/Handtücher
Bettwäsche ist in den meisten Ferienhäusern
im Mietpreis inklusive. Falls sie nicht gestellt wird,
ist sie vor Ort ausleihbar. Abweichungen sind jeweils
ausgewiesen. Handtücher müssen mitgebracht werden.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist in der Regel nicht erlaubt.
Ausnahmen finden Sie in den entsprechenden
Hausbeschreibungen.
Behinderte
Hier ist etwas Vorsicht geboten. Obwohl vielfach Quartiere
als behinderten gerecht ausgewiesen sind, wird eine gewisse
Mobilität des Behinderten vorausgesetzt oder eine
Assistenz durch die Mitreisenden. In unseren Beschreibungen
unterscheiden wir deutlich zwischen behinderten freundlich
und behinderten gerecht.
Behinderten gerechte Häuser sind Häuser,
wo schon beim Bau auf die besonderen Bedürfnisse
behinderter Menschen eingegangen wurde. Dazu gehören
vor allem die Vorrichtungen im sanitären Bereich
und in der Küche.
Behinderten freundliche Häuser setzen eine
gewisse Mobilität des behinderten Gastes bzw. Hilfe
durch seine Mitreisenden voraus.
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| Regionenbeschreibung |

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