Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2024

§ 1 Abschluss des Reisevertrages

1. Mit seiner Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde CTE-Celtic Travel Experts den Abschluss eines Reisevertrages zu den auf dieser Webseite genannten Reisebedingungen verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg /E-Mail, Internet) erfolgen.

2. Mit der entweder über den Vermittler (z.B. Reisebüro) oder direkt gegenüber dem Kunden erfolgenden schriftlichen Bestätigung der Vertragsannahme (Reisebestätigung) durch CTE-Celtic Travel Experts gilt der Reisevertrag als für beide Seiten verbindlich geschlossen.

3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung (Buchung) ab, ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das CTE-Celtic Travel Experts für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist die Vertragsannahme ggf. auch durch schlüssige Handlungen, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. Anderenfalls ist ein Reisevertrag nicht zustande gekommen.

4. Unterbreitet der Kunde ein Vertragsangebot, in dem außer ihm weitere Teilnehmer aufgeführt sind, und nimmt CTE-Celtic Travel Experts dieses Vertragsangebot an, haftet der Kunde, der dieses Angebot unterzeichnet eingereicht hat, für alle sich aus diesem Angebot ergebenden Verpflichtungen wie für eine eigene Verpflichtung, falls CTE-Celtic Travel Experts in der Reisebestätigung auf diese Verpflichtung hinweist und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.

§ 2 Bezahlung

1. CTE-Celtic Travel Experts hat zur Sicherung eventueller Rückzahlungsansprüche des Kunden gemäß § 651 k BGB eine Reiseversicherung abgeschlossen. Der entsprechende Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung übermittelt.

2. Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins hat der Kunde 20% des Reisepreises anzuzahlen, es sei denn, die Art der Buchung erfordert höhere Anzahlungen (z.B. Flugbuchung)

3. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig und zahlbar, hat also zu diesem Zeitpunkt entweder bei CTE-Celtic Travel Experts oder der Buchungsstelle einzugehen bzw. gutgeschrieben zu werden.

4. Bei Reisen, die eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzen, tritt die Fälligkeit gemäß dem Zuvorgesagten erst mit dem Zeitpunkt ein, an dem CTE-Celtic Travel Experts die Berechtigung verliert, die Reise abzusagen und deren Durchführung also feststeht.

5. Nach Zahlungseingang des gesamten Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen unverzüglich entweder durch CTE-Celtic Travel Experts, das buchende Reisebüro oder auf schriftliche Anforderung des Kunden durch Zusendung ausgehändigt. Wählt der Kunde die Zustellung der Reiseunterlagen, so haftet CTE-Celtic Travel Experts für deren rechtzeitigen Zugang nur, wenn die gesamten Reisekosten spätestens 21 Tage vor Reisebeginn tatsächlich eingegangen bzw. gutgeschrieben worden sind. Eine vom Kunden nach diesem Zeitpunkt gewünschte Zusendung kann nur auf Kosten des Kunden erfolgen und befreit CTE-Celtic Travel Experts von jeder Haftung für einen verspäteten Zugang.

6. Zahlt der Kunde den gesamten Reisepreis gemäß dem Obengesagten nicht fristgerecht und vollständig und lässt er auch eine ihm zu setzende angemessene Nachfrist für die Bewirkung der Zahlung unbeachtet, kann CTE-Celtic Travel Experts den Reisevertrag fristlos kündigen und vom Kunden Schadensersatz bzw. Stornokosten verlangen. Diese Ersatzforderungen sind mit Geltendmachung fällig. Rücktrittskosten gemäß §6 Ziffer 1 bis 4.

7. Reiseunterlagen, die durch kurzfristige Buchung oder Zahlung erst 7 Tage vor Reiseantritt zugeschickt werden können, werden per Kurierdienst zugestellt. Die Kosten hierfür in Höhe von € 20,- werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisebestätigung und Reiseunterlagen nach Empfang unverzüglich auf deren Richtigkeit (z.B. Name, Reisedatum, Reiseziel etc.) hin zu überprüfen. Falsche Angaben hat er gegenüber CTE-Celtic Travel Experts sofort zu berichtigen.

§ 3 Leistungen, Preise und Eigenleistungen des Kunden

1. Der Umfang der von CTE-Celtic Travel Experts geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der ihm zugrunde liegenden Webseite und dem Inhalt der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit.

2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen von CTE-Celtic Travel Experts abändern oder erweitern, sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch CTE-Celtic Travel Experts wirksam. Dies gilt auch für alle Nebenabreden oder abweichende Zusagen, die der Kunde mit dem buchenden Reisebüro getroffen hat.

3. Gelten im Reiseland besondere Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen und wird darauf in der der Buchung zugrunde liegenden Webseite hingewiesen, so hat der Kunde in Beachtung dieser Bestimmungen alles Notwendige vor Reiseantritt selbst und auf seine Kosten zu besorgen, wobei das Risiko der rechtzeitigen Beschaffung derartiger Voraussetzungen beim Kunden liegt. CTE-Celtic Travel Experts hat auf der Webseite auf die erheblichen Beschaffungszeiträume hingewiesen. Übernimmt CTE-Celtic Travel Experts auf Wunsch und in Absprache mit dem Kunden die Beschaffung, so hat der Kunde die dafür aufgewandten zusätzlichen Kosten zu bezahlen.

4. Der Kunde erkennt an, dass einige von CTE-Celtic Travel Experts vermittelte Leistungen (beispielsweise die Anmietung von Ferienhäusern) die Erbringung einer Kaution gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger voraussetzen können.

5. Mietobjekte insbesondere Ferienhäuser dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Wird diese Belegungsziffer überschritten, ist der Leistungsträger berechtigt, Personen entweder auszuweisen oder für diese einen Aufpreis zu verlangen.

6. Kosten für Zusatzleistungen sind im Reisepreis nicht enthalten.

7. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Ihr Abschluss obliegt dem Kunden und wird empfohlen.

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss des Vertrages aus von CTE-Celtic Travel Experts nicht vertretenden Gründen notwendig geworden sind und die weder erheblich sind noch den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, stellen keine Leistungsänderungen dar und berechtigen den Kunden weder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen noch zum Rücktritt. CTE-Celtic Travel Experts hat indessen von diesen notwendigen Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu unterrichten.

2. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch eine derartige Leistungsänderung erheblich und für den Kunden unzumutbar verändert, ist der Kunde berechtigt, unverzüglich nach Kenntnis entweder kostenlos umzubuchen oder kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. In beiden Fällen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.

3. Auch nach Abschluss des Reisevertrages kann CTE-Celtic Travel Experts aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen - beispielsweise Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u.ä. den Reisepreis angemessen erhöhen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Der Kunde ist in einem solchen Fall von der notwendigen und gerechtfertigten Reisepreiserhöhung unverzüglich spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt zu benachrichtigen. Spätere Preiserhöhungen sind nicht mehr zulässig.

4. Übersteigt diese Preiserhöhung 8%, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist gilt die Preisänderung als genehmigt.

§ 5 Reisegepäck

1. Bei Flugreisen verweisen wir, was die Gepäckregelung angeht, auf die Angebote der einzelnen Fluggesellschaften. Bei Busreisen kann nur ein Gepäckstück befördert werden. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht im aufzugebenden Gepäck enthalten sein, widrigenfalls sind Ersatzansprüche insoweit ausgeschlossen. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich der betreffenden Fluggesellschaft auf dem dafür vorgesehenen Formular anzuzeigen. Unterbleibt dies, so kann sich CTE-Celtic Travel Experts ggf. darauf berufen, soweit CTE-Celtic Travel Experts sich aus diesem Grunde ebenfalls Ersatzansprüchen ausgesetzt sieht.

§ 6 Vertragsrücktritt durch den Kunden

1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Er hat diesen Rücktritt gegenüber CTE-Celtic Travel Experts schriftlich zu erklären, es sei denn, dies sei nach den Umständen offensichtlich unzumutbar.
Reisebüros oder andere Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, die Rücktrittserklärung des Kunden mit Wirkung gegen CTE-Celtic Travel Experts Tours entgegenzunehmen. 
Die Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche bestimmt sich nach dem zwischen dem vertraglich vereinbarten Termin der erstgebuchten Leistung und dem Zugang der Rücktrittserklärung bei CTE-Celtic Travel Experts liegenden Zeitraum.
Die festgesetzten Entschädigungspauschalen gelten pro Person und grundsätzlich, sofern nicht bei einem einzelnen Reiseangebot abweichende Angaben gemacht werden. Bei mehreren Leistungen mit Einzelpreisen ermitteln sich die Rücktrittspauschalen jeweils einzeln und sind zu addieren.


a) Mietwagen/ Bed & Breakfast, Hotels, Farmhäuser, Gästehäuser

  • Storno bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt 20% - pauschale Gebühr von € 50
  • Storno bis einschließlich 22 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
  • Storno bis einschließlich 15 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
  • Storno bis einschließlich 7 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
  • Storno bis zum Reisetag 80% des Reisepreises

 

b) Busrundreisen und Autorundreisen

  • Storno bis einschließlich 60 Tage vor Reiseantritt 35 %
  • Storno bis einschließlich 35 Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises
  • Storno bis einschließlich 21 Tage vor Reiseantritt - 70% des Reisepreises
  • Storno bis zum Reisetag -  95% des Reisepreises  

c) Wanderreisen, Radreisen, Planwagenfahrten, Reiten, Ferienhäuser und Themenreisen.

  • Storno bis einschließlich 60 Tage vor Reiseantritt -  50 % des Reisepreises
  • Storno bis einschließlich 45  Tage vor Reiseantritt - 70 % des Reisepreises
  • Storno bis zum Reisetag -  95% des Reisepreises  

d) Camper

  • Storno bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt - 30%, mindestens €360
  • Storno bis einschließlich 15 Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises
  • Storno bis zum Reisetag - 95% des Reisepreises

e) Hausboote

  • Storno bis einschließlich 60 Tage vor Reiseantritt 30%
  • Storno bis einschließlich 45 Tage vor Reiseantritt 50%
  • Storno bis einschließlich 21 Tage vor Reiseantritt   80%
  • Storno bis zum Reisetag - 95% des Reisepreises

§91 Abs. 2 HGB wird insoweit abbedungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CTE-Celtic Travel Experts.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so ist CTE-Celtic Travel Experts berechtigt, pro angemeldetem Reiseteilnehmer entweder eine angemessene Entschädigung konkret zu berechnen oder aber eine pauschale Entschädigung gemäß § 651 i BGB zu fordern, die unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und ggf. anderweitiger Verwendung der Reiseleistung berechnet ist.3. Der Kunde ist berechtigt im Einzelfall nachzuweisen, dass CTE-Celtic Travel Experts oder einen wesentlich geringeren Schaden als die Entschädigungspauschale erlitten hat.4. Rücktrittspauschalen für oben nicht aufgeführte Reisearten berechnen sich nach Rücktrittspauschalen für Reisen, die der nicht aufgeführten Reiseart am ehesten entsprechen.

 

§ 7 Umbuchungen

1. Umbuchungen des Kunden nach Abschluss des Reisevertrages können für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Buchung zugrunde liegenden Webseite liegt, gegen Zahlung einer Umbuchungspauschale von € 50 je Person nur erfolgen.

a) bei Busrundreisen, Autotouren, Radreisen, Wanderreisen, Planwagen, Booten, Ferienhäusern bis einschließlich 80 Tage vor Reiseantritt.

b) bei Mietwagen, Bed & Breakfast, Hotels, Gästehäusern und Farmhäusern bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt, sofern eine Umbuchung möglich ist. Preisdifferenzen zur ursprünglichen Buchung sind auszugleichen.

2. Nach Ablauf der in Ziff 1a) und b) genannten Fristen muss sich der Kunde bei Durchführung einer Umbuchung so behandeln lassen, als sei er gem. § 6 vom Reisevertrag zurückgetreten und habe gleichzeitig eine Neuanmeldung durchgeführt.

3. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen (außer bei Flugreisen und Fährpassagen), sofern dies CTE-Celtic Travel Experts schriftlich unter Benennung dieser Person mitgeteilt wird. CTE-Celtic Travel Experts kann für diesen Fall die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten verlangen, mindestens eine Mehrkostenpauschale von € 40,-.

CTE-Celtic Travel Experts ist zudem berechtigt, dem Wechsel in der Person des Reisenden zu widersprechen, wenn der benannte Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern dem entgegenstehen.

4. Alle Rücktritts-, Umbuchungs-, Änderungs-, oder sonstigen für den Vertragsinhalt relevanten Erklärungen sind vom Kunden schriftlich abzugeben.

Der Kunde und die Ersatzperson haften für die Kosten, die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehen als Gesamtschuldner.

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

1. Nimmt der Kunde gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht CTE-Celtic Travel Experts eine entsprechende Mitteilung nach Reiseantritt zu, reist der Kunde vorzeitig zurück oder nimmt er diese aus sonstigen, gegebenenfalls auch für ihn zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall der höheren Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung durch CTE-Celtic Travel Experts vorliegt, behält CTE_Celtic Travel Experts den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. CTE-Celtic Travel Experts hat in diesem Fall dem Kunden lediglich selbst ersparte Aufwendungen zu erstatten und ist daneben verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen zu bemühen und diese an den Kunden nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Erstattungsbetrages weiterzuleiten.

Erscheint der Kunde zum Reiseantritt nicht (no show) wird der Reisepreis geschuldet, ohne dass irgendwelche Anrechnungen verwertbarer Reiseleistungen auf den Reisepreis erfolgen, soweit in § 6 Ziff. 3 dieser Reisebedingungen nichts anderes bestimmt ist.

Handelt es sich um völlig unerhebliche Leistungen, stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmung einer Erstattung entgegen, oder sind die jeweiligen Leistungsträger, ggf. nach der Rechtslage im jeweiligen Zielland nicht verpflichtet, Erstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen vorzunehmen, entfällt eine entsprechende Verpflichtung von CTE-Celtic Travel Experts gegenüber dem Kunden.

§ 9 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

1. CTE-Celtic Travel Experts ist berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen.

a) fristlos bzw. ohne vorherige Ankündigung, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch CTE-Celtic Travel Experts oder deren Beauftragten nachhaltig stört oder er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. In diesem Fall behält CTE-Celtic Travel Experts den Anspruch auf den gesamten Reisepreis und muss sich lediglich den Wert ersparter Aufwendungen sowie den Vorteil anrechnen lassen, den CTE-Celtic Travel Experts aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der vom Leistungsträger für diesen Fall gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung hat der jeweilige Kunde selbst zu tragen.

b) bis 21 Tage vor Reisebeginn, wenn die ausgeschriebenen oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht wird, sofern in der der Buchung zugrunde liegenden Webseite oder der Reisebestätigung auf das Erfordernis einer Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In diesem Fall ist CTE-Celtic Travel Experts verpflichtet, den Kunden unverzüglich vom Eintritt dieses Falles in Kenntnis zu setzen und ihm gegenüber vom Reisevertrag zurückzutreten. Der vom Kunden bereits angezahlte Reisepreis ist diesem unverzüglich zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

c) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

§ 10 Höhere Gewalt

1. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorausschaubarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CTE-Celtic Travel Experts als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, verliert CTE-Celtic Travel Experts den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. CTE-Celtic Travel Experts kann indessen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

2. Umfasst der Reisevertrag auch die Beförderung des Kunden, so ist CTE-Celtic Travel Experts verpflichtet, ggf. alle notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Kunden zu treffen. Dadurch entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung haben CTE-Celtic Travel Experts und der Kunde je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.

§ 11 Gewährleistungsansprüche / Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Erbringt CTE-Celtic Travel Experts die ihr nach dem Reisevertrag obliegenden Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde zunächst Abhilfe verlangen. Er ist indessen insoweit zur Mithilfe verpflichtet und hat daher alles ihm Zumutbare zu tun, um die Leistungsstörung zu beheben bzw. einen eventuell entstehenden Schaden zu beheben bzw. einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist daher insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß unverzüglich bei CTE-Celtic Travel Experts anzuzeigen und CTE-Celtic Travel Experts zur Abhilfe aufzufordern. Ist der insoweit erstrangig anzusprechende örtliche Reiseleiter innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht erreichbar, muss der Kunde gegebenenfalls CTE-Celtic Travel Experts auf Kosten von CTE-Celtic Travel Experts fernmündlich bzw. per Fax oder E-Mail benachrichtigen. Sind die örtlichen Reiseleiter oder CTE-Celtic Travel Experts unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar, so ist der örtliche Leistungsträger zu informieren. Dazu gehört beispielsweise die sofortige Anzeige von Schäden beim jeweiligen Beförderer , Beherbergungsbetrieb etc. Die Anzeigeverpflichtung gegenüber CTE-Celtic Travel Experts ist jedoch vorrangig und wird hiervon nicht berührt.

2. Die Abhilfe durch CTE-Celtic Travel Experts kann auch in der Weise erfolgen, dass eine gleichartige oder höherwertige Ersatzleistung angeboten/erbracht wird, die der Kunde nur dann ablehnen darf, wenn ohne deren Annahme aus einem wichtigen oder objektiv nachvollziehbaren Grund nicht zuzumuten ist. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, so ist CTE-Celtic Travel Experts berechtigt, die Abhilfe zu verweigern. Daraus resultierende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3. Minderungsrecht des Kunden bezüglich des Reisepreises wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise richten sich nach § 651 d BGB.

Jedes Minderungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht gemäß § 651 d Abs 2 BGB unter Beachtung von oben §11 Ziff. 1 unverzüglich angezeigt wird.

4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder leistet CTE-Celtic Travel Experts im gegebenen Fall nach einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe, so ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zu kündigen. Ist diese Kündigung gerechtfertigt, so kann CTE-Celtic Travel Experts für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen gleichwohl eine angemessene Entschädigung verlangen bzw. behält insoweit Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Für den Kunden infolge der Kündigung des Reisevertrages wertlos gewordene Leistungen sind nicht zu berücksichtigen.

§ 12. Haftung des Reiseveranstalters

1. CTE-Celtic Travel Experts haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Fähigkeit der Leistungsbeschreibung - sofern es sich um eigene Leitungsbeschreibungen und nicht um Prospekte handelt, die von den Buchungsstellen abgegeben und den Reiseunterlagen beigefügt worden sind und die nicht von CTE-Celtic Travel Experts stammen- sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

2. Insoweit haftet CTE-Celtic Travel Experts auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern diese Erfüllungsgehilfen sind.

3. CTE-Celtic Travel Experts haftet nicht auf der Webseite oder in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche bezeichneten Fremdleistungen, soweit es sich um die Erbringung der Fremdleistung selbst handelt. Insoweit tritt CTE-Celtic Travel Experts lediglich als Vermittler dieser Fremdleistungen auf (z.B. Kongresse, Konzerte, Sport- und Theaterveranstaltungen, Ausflüge).

4. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden dafür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so handelt es sich dabei um eine Fremdleistung, sofern in der Reisebeschreibung darauf hingewiesen worden ist. CTE-Celtic Travel Experts haftet in diesem Falle nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Haftungsansprüche des Kunden regeln sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen des Fremdunternehmens, auf die der Kunde insoweit verwiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden können.

5. Wird in der Reisebeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Reiseland besondere Pass-, Visa- oder Gesundheitsvorschriften bestehen, so haftet CTE-Celtic Travel Experts nicht für die Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde sich trotz Kenntnis dieser besonderen Bestimmungen nicht entsprechend einrichtet und die ihm bekannt gegebenen Vorschriften nicht befolgt.

§ 13 Haftungsbeschränkungen

1. Ist ein dem Kunden entstandener Schaden von CTE-Celtic Travel Experts weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden oder ist dieser Schaden allein durch das Verschulden eines ordnungsgemäß ausgewählten Leistungsträgers entstanden, wird die vertragliche Haftung von CTE-Celtic Travel Experts auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

2. Ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen diesen auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gegeben oder durchsetzbar oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen, so gelten diese Grundsätze auch in Ansehung von Schadensersatzansprüchen gegen CTE-Celtic Travel Experts.

3. Für alle gegen CTE-Celtic Travel Experts gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von CTE-Celtic Travel Experts auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.

4. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber CTE-Celtic Travel Experts ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit CTE-Celtic Travel Experts vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern CTE-Celtic Travel Experts in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet CTE-Celtic Travel Experts nach den für diese geltenden Bestimmungen.

5. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen den reisevertragsrechtlichen Verjährungsfristen des BGB. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der geschuldeten Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei CTE-Celtic Travel Experts schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wird.

6. Reiserechtliche Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren, gerechnet vom Tag nach dem vertragsmäßigen Reiseende. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CTE-Celtic Travel Experts die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren gem. § 199. BGB.

§ 14 Besondere Bestimmungen für Ferienhäuser

1. Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche und Handtücher sind normalerweise im Reisepreis nicht eingeschlossen. Diese Nebenkosten sind unmittelbar am Ort zu zahlen.

2. Das Ferienhaus darf nur von der in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl bewohnt werden (siehe § 3 Ziff. 5).

3. Der Bezug des Ferienhauses erfolgt zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr.

4. Der Kunde verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der unmittelbare Leistungsträger des Ferienhauses darf vor Übergabe des Ferienhauses den Kunden einen angemessenen Kautionsbetrag für die vertragsgemäß zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstandenen Schäden verlangen, der bei Auszug abzurechnen ist. Insoweit entstehende Differenzen können gegenüber CTE-Celtic Travel Experts geltend gemacht werden. CTE-Celtic Travel Experts ist berechtigt, insoweit auch weitergehende Ansprüche gegen den Kunden zu stellen.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Zigeunerwagen

1. Es wird empfohlen, vor Urlaubsbeginn eine Urlaubshaftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, da diese im Urlaubsland nicht abgeschlossen werden kann. Oft deckt eine Haushaltsversicherung die Risiken während eines Urlaubs mit ab (oder kann dementsprechend erweitert werden). Die Versicherung des Leistungsträgers schützt die Urlauber nicht vor Ansprüchen aus Schäden gegenüber anderen Personen oder deren Eigentum.

§ 16 Zusätzliche Ausflüge

1. Zusätzliche Ausflüge oder Leistungen, die über die gebuchte und bestätigte Reiseleistung hinausgehen, sind vom Kunden gesondert zu buchen und zusätzlich zu bezahlen. Ergeben sich die Preise nicht bereits aus der Webseite, so sind sie dem Kunden auf entsprechende Anforderung hin mitzuteilen.

Die Verrechnung kann entweder im voraus durch CTE-Celtic Travel Experts oder an Ort und Stelle beim Reiseleiter erfolgen.

§ 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Düsseldorf.

§ 18 Unwirksamkeitsbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der diesem Reisevertrag zugrunde liegenden Reisebedingungen beschränkt sich auf die jeweilige Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der ihm zugrunde liegenden Reisebedingungen zur Folge.

Die vorstehenden Reisebedingungen ergänzen die § 651 a ff BGB, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Werden die genannten gesetzlichen Bestimmungen geändert oder ergänzt, so ist CTE-Celtic Travel Experts berechtigt, vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Änderung oder Ergänzung an die Reisebedingungen anzupassen bzw. zu ergänzen. Wirkt sich dies auf den einzelnen Reisevertrag aus, so ist dies dem Kunden unverzüglich unter Hinweis auf seine sich daraus ergebenden Rechte mitzuteilen.

§ 19 Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurde, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

CTE - Celtic Travel Experts Inhaberin:

Martina Wirtz

Walzwerkstr. 14

D - 40599 Düsseldorf

Tel: + 49 (0) 211 - 2106401 oder 2106402

Fax: + 49 (0) 211 – 2106403

E-Mail: mail@cte-reisen.de

www.irland-reise.net

www.schottland-reisen.net

Steuernummer: 106/5389/1304

USt-ID DE 233759490

 

 

 

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